Sitzung

Eine Therapiesitzung bei mir dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten. In besonderen, abgesprochenen Fällen kann die Sitzung auch länger dauern.

Für Ihren ersten Termin bitte ich Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ihre unterschriebene Ergotherapie-Verordnung
  • Ihre Krankenkassenkarte oder Unfallschein/-meldung
  • Falls vorhanden, relevante Berichte oder Röntgenbilder

Eine Verordnung umfasst in der Regel neun Sitzungen. Nach diesen neun Sitzungen muss über Ihren behandelnden Arzt eine Folgeverordnung beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nur die tatsächlich erbrachten Leistungen verrechnet werden. Eine Therapie-Serie muss nicht zwingend bis zur neunten Behandlung fortgesetzt werden.

Die erste Behandlung einer Therapieverordnung muss innerhalb von acht Wochen nach Ausstellungsdatum erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine neue Verordnung eingeholt werden.

Die Termine, die wir vereinbaren, sind exklusiv für Sie reserviert und werden nicht an andere Patienten vergeben. Daher bitte ich Sie, sich bei Verhinderung mindestens 24 Stunden im Voraus abzumelden, damit der Termin an andere Patienten vergeben werden kann. Termine, die kurzfristiger als 24 Stunden abgesagt oder nicht abgesagt werden, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Kosten

Mit einer gültigen Ergotherapie-Verordnung werden die Kosten der Therapie von der zuständigen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) übernommen. Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.

 

Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist möglich, unterliegt dem Selbstzahlertarif.

 

Für Schienen sowie anderes Material, welches in der Therapie abgegeben wird, übernehmen die Krankenkassen einen Höchstbetrag von 250 CHF pro Jahr (KVG). Bitte klären Sie dies individuelle mit Ihrer Kasse ab.

 

 

 

Tarifbestimmungen gemäss ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz und santésuisse

 

Der Tarifpunktwert für Ergotherapie beträgt 1.10 CHF (Stand 2004).

Einzelbehandlung, KVG Tarif Position Tax Punkte Tarif pro angebrochene 1/4-Stunde
Ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit der Patienten; Abklärung, Erfassung, Behandlungsmassnahmen, Beratung, Anleitung, Anpassen von Schienen, Hilfs- und Übungsmaterial, Aufklärung 7601 24 26.40 CHF
Patientenbezogene ergotherapeutische Leistungen ohne Anwesenheit der Patienten; Abklärung, Planung, Vorbereitung, Nachbearbeitung, Berichte 7602 18 19.80 CHF
Passive ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit der Patienten TENS, Parafinbäder, Ultraschall usw. 7603 11 12.10 CHF
Wegzeit bei Behandlungen ausserhalb der Praxis Hin- und Rückfahrt von Praxis zum Behandlungsort 7604 9 9.90 CHF
Verpasste Therapie-Termine werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt Privat 60.00 CHF pro 30Min