Mit einer gültigen Ergotherapie-Verordnung werden die Kosten der Therapie von der zuständigen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) übernommen. Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.
Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist möglich, unterliegt dem Selbstzahlertarif.
Für Schienen sowie anderes Material, welches in der Therapie abgegeben wird, übernehmen die Krankenkassen einen Höchstbetrag von 250 CHF pro Jahr (KVG). Bitte klären Sie dies individuelle mit Ihrer Kasse ab.
Tarifbestimmungen gemäss ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz und santésuisse
Der Tarifpunktwert für Ergotherapie beträgt 1.10 CHF (Stand 2004).
Einzelbehandlung, KVG | Tarif Position | Tax Punkte | Tarif pro angebrochene 1/4-Stunde |
Ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit der Patienten; Abklärung, Erfassung, Behandlungsmassnahmen, Beratung, Anleitung, Anpassen von Schienen, Hilfs- und Übungsmaterial, Aufklärung | 7601 | 24 | 26.40 CHF |
Patientenbezogene ergotherapeutische Leistungen ohne Anwesenheit der Patienten; Abklärung, Planung, Vorbereitung, Nachbearbeitung, Berichte | 7602 | 18 | 19.80 CHF |
Passive ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit der Patienten TENS, Parafinbäder, Ultraschall usw. | 7603 | 11 | 12.10 CHF |
Wegzeit bei Behandlungen ausserhalb der Praxis Hin- und Rückfahrt von Praxis zum Behandlungsort | 7604 | 9 | 9.90 CHF |
Verpasste Therapie-Termine werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt | Privat | – | 60.00 CHF pro 30Min |