Mit einer gültigen Ergotherapie-Verordnung werden die Kosten der Therapie von der zuständigen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) übernommen. Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.

Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist möglich, unterliegt dem Selbstzahlertarif.

Für Schienen sowie anderes Material, welches in der Therapie abgegeben wird, übernehmen die Krankenkassen einen Höchstbetrag von 250 CHF pro Jahr (KVG). Bitte klären Sie dies individuelle mit Ihrer Kasse ab.

Tarifbestimmungen gemäss ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz und santésuisse

Der Tarifpunktwert für Ergotherapie beträgt 1.10 CHF (Stand 2004).

Einzelbehandlung, KVGTarif PositionTax PunkteTarif pro angebrochene 1/4-Stunde
Ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit der Patienten; Abklärung, Erfassung, Behandlungsmassnahmen, Beratung, Anleitung, Anpassen von Schienen, Hilfs- und Übungsmaterial, Aufklärung76012426.40 CHF
Patientenbezogene ergotherapeutische Leistungen ohne Anwesenheit der Patienten; Abklärung, Planung, Vorbereitung, Nachbearbeitung, Berichte76021819.80 CHF
Passive ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit der Patienten TENS, Parafinbäder, Ultraschall usw.76031112.10 CHF
Wegzeit bei Behandlungen ausserhalb der Praxis Hin- und Rückfahrt von Praxis zum Behandlungsort760499.90 CHF
Verpasste Therapie-Termine werden dem Patienten privat in Rechnung gestelltPrivat60.00 CHF pro 30Min